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  • Eine schlappe Steuerkette kann zum Motorschaden führen. Eine Werkstatt muss den Kunden davor warnen, wenn sie eh schon im Bereich der Ventile arbeitet.
    Eine Kfz-Werkstatt darf ihrem Kunden zusätzlichen Reparaturbedarf an dessen Fahrzeug nicht verschweigen. Das gilt laut der Ergo Versicherung zumindest dann, wenn die Werkstatt sich bei der eigentlichen Reparatur mit den betreffenden Teilen befasst und diese ansonsten schwer zugänglich sind.

  • Für das Opfer eines Verkehrsunfalls gilt eine Schadensminderungspflicht. Vor allem bei den Kosten für einen Ersatzwagen sorgt diese immer wieder für Streit vor Gericht.

    Ein Unfall-Ersatzwagen muss "angemessen" sein. Wer bei der Anmietung ein zu kostspieliges Modell wählt, bekommt oft Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Doch selbst ein Ferrari-Cabrio kann durchaus adäquat sein, wie das Kammergericht Berlin nun geurteilt hat (Az.: 22 U 160/17).

  • Wenn die Temperaturen sinken, geben viele Autobatterien ihren Geist auf. Dabei tragen die meisten Autofahrer mit ihrem Verhalten aktiv zum frühen Batterietod bei. 

  • Normaler Verschleiß bei einem älteren Auto berechtigt den Kunden nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bekräftigt.

    Ein durchgerosteter Auspuff ist bei einem älteren Gebrauchtwagen kein Grund, vom Kauf zurückzutreten. Gewöhnlicher Verschleiß sei kein Sachmangel, bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Das gelte auch dann, wenn sich daraus durch weitere Abnutzung in absehbarer Zeit ein Erneuerungsbedarf ergebe. (Az. VIII ZR 150/18)

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